Versandkostenfrei nach Deutschland
Alle Schwerter sind bereits vorgebohrt
Alle Schwerter mit TÜV Gutachten
Montage vor Ort möglich

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. Bernhard Perl,Kunststoffverarbeitung, Falterhaid 56, 94436 Simbach (Stand 04.12.2014)

 

 

1.Allgemeines:

Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind von uns schriftlich bestätigt worden. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ausführen.

 

2. Preise und Angebote, Zahlungsbedingungen

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend bis zur endgültigen Bestätigung. Mit der schriftlichen Bestellung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt. Es gelten die in den Angeboten genannten bzw. unsere Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung zzgl. der jeweils geltenden MwSt.  zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.

Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

3.Lieferung

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Lieferungen können auch als Teillieferungen erfolgen.

 

4.Rückgaberecht

Auf alle bei uns bestellten Waren gewährten wir Ihnen ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Sie können dieses Recht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit Erhalt der Ware ausüben. Die Ausübung besteht in der Rücksendung der Ware. Die Geltungsmachung bedarf keiner Begründung, zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung der Ware.

 

5. Gewährleistung

Für die Mängel der Lieferung haftet die Fa. Bernhard Perl, Kunststoffverarbeitung. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der Fa. Perl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich in Folge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Fa. Perl unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Fa. Perl.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Fa. Perl zurückzuführen ist.

Zur Vornahme aller der Firma Perl nach billigem Ermessen notwendigen erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung der Firma Perl erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die Firma Perl von der Mangelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Fa. Perl sofort zu verständigen ist, oder wenn die Fa. Perl mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen, und von der Fa. Perl Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstandenen unmittelbaren Kosten trägt die Fa. Perl – insoweit, als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich der Versandkosten.

Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, eine Minderung oder nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen.

Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung der Fa. Perl vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung der Fa. Perl aufgehoben.

Gebrauchte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleitung veräußert. Im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs wird die Gewährleistung auf die Dauer eines Jahres beschränkt.

 

6. Verjährung

Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren innerhalb zwölf Monaten, im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs verjähren diese Ansprüche in 24 Monaten.

Für vorsätzlich oder arglistiges Verhalten sowie bei Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.

Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

 

7. Warenrücknahme und Rücklieferungen.

Bei Warenrücknahmen/-sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware.

Eine Warengutschrift erfolgt erst nach Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss Fei Haus erfolgen.

Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

8.Transportschäden

Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert. –Benutzen Sie die Ware nicht. –Bei beschädigter Verpackung lassen Sie sich eine Bestätigung durch den Überbringer (Post) geben. – Bei beschädigtem Inhalt verständigen Sie das zuständige Transportunternehmen und beantragen eine Besichtigung und Tatbestandsaufnahme. –Setzen Sie sich anschließend mit uns in Verbindung (Tel.  09954-9904880).

BESCHÄDIGTE WARE KEINESFALLS VOR RÜCKSPRACHE ZURÜCKSENDEN

 

9.Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem oder den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Käufer darf den Liefergegenstand nur im ordentlichen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußern, nicht jedoch verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte hat er die Fa. Perl unverzüglich davon zu unterrichten.

 

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / geltendes Recht

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten einschließlich der Zahlungspflichten des Käufers, ist Landshut.

Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich etwaiger deliktischer Ansprüche ist Landshut.

Für alle Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.